Mit der Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung) zum 1. April 2013 können Krafträder
der Kategorie L 3 (Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum
oder die unabhängig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren) mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden.
Diese können tagsüber alternativ zum Abblendlicht genutzt werden. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit
oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist allerdings Abblendlicht einzuschalten.
Die Änderung der StVO trat zum 1. April 2013 in Kraft.
(Quelle Text/Bild: ADAC/Polo)