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Neues Führerscheinrecht 2013

Neues Führerscheinrecht 2013

10.05.2013 12:01

Seit dem 19. Januar 2013 gilt in Deutschland ein neues Führerscheinrecht. Hier ein Überblick über die Rechtslage: Was bedeutet es im Einzelnen? Wer darf was fahren?

Die Europäische Union hat gesprochen und uns in Deutschland neue Regeln zum Führerschein verpasst. Vieles wird besser, ein paar Nachteile hat die Neuerung allerdings auch. In anderen EU-Ländern beinhaltet etwa der Autoführerschein auch die Fahrerlaubnis für Motorräder bis 125 cm³, in Deutschland nicht. Das Mindestalter für den Mopedschein AM hätte auf 15 Jahre gesenkt werden können, auch hier blieb der Gesetzgeber untätig. Zwei Möglichkeiten, mehr Menschen aufs motorisierte Zweirad zu bringen, wurden damit ausgeschlagen.

Die 80-km/h-Beschränkung ist aufgehoben

Nun jedoch zu dem, was tatsächlich vom EU-Recht übernommen wurde. Denn für den jungen Nachwuchs gibt es Grund zur Freude: Die antiquierte und gefährliche 80-km/h-Begrenzung für 125er-Piloten ist endlich passé. Fortan darf im Rahmen des Leistungsgewichts von 0,1 kW/kg und einer Höchstleistung von 11 kW Vollgas gegeben werden. Beim Ausreizen der erlaubten 15 PS also muss das Fahrzeug mindestens 110 Kilogramm wiegen.

Leichter Aufsteig von A1 auf A2

Es geht noch weiter mit Vorteilen von Inhabern des A1-Führerscheins: Ohne eine weitere theoretische Prüfung ablegen zu müssen, rückt der neue A2-Führerschein in greifbare Nähe. Das Bestehen einer praktischen Prüfung genügt, um fortan Motorräder mit höchstens 35 kW (48 PS) und einem Mindestleistungsgewicht von 0,2 kW/kg bewegen zu dürfen - mit voller Leistung muss eine solche Maschine dann mindestes 175 Kilogramm wiegen.

Dasselbe gilt im Übrigen für alle Inhaber eines Pkw-Führerscheins (die alte Klasse 3), sofern er vor dem 1.4.1980 ausgestellt wurde. Dieser Personenkreis darf bislang von Haus aus 125er fahren und profitiert nun ebenfalls vom unkomplizierten Aufstieg zum A2-Lappen. Selbiges gilt für Inhaber der alten Klasse 4 für Mopeds mit 50 cm³ ohne Leistungs- und Geschwindigkeitsbeschränkung.

Motorrad auf 48 PS drosseln

Da die Auswahl an 48-PS-Motorrädern für die Führerscheinklassse A2 begrenzt ist, gibt es die Möglichkeit, eine stärkere Maschine zu drosseln. Laut EU-Recht darf die ursprüngliche, volle Leistung des Bikes dabei jedoch nicht mehr als doppelt so hoch sein wie es der Führerschein erlaubt. Heißt im Klartext: Motorräder mit mehr als 70 kW (95 PS) sind als Basis unzulässig. Deutschland indes übernimmt diesen Passus nicht, sondern erlaubt beispielsweise auch eine BMW S 1000 RR mit 193 PS als Basis. Verrückt.

Noch verrückter ist allerdings, dass die sogenannte 70-kW-Regel nicht optional, sondern verpflichtend zu übernehmen ist. Theoretisch ist man im Ausland mit solch einer gedrosselten BMW ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Die tatsächlichen Konsequenzen sind noch unklar. Mit der Überarbeitung des Führerscheinrechts ist auch ein lästiger Pflichtteil für Neu-Absolventen hinzugekommen. Wer nach zwei Jahren in der Klasse A2 zur unbeschränkten Fahrerlaubnis A aufsteigen möchte, muss eine weitere praktische Prüfung bestehen. In Deutschland war das seit Abschaffung der Aufstiegsprüfung 1993 nicht mehr nötig, nun kommt die Regelung zurück.

Inhaber des alten A (beschränkt) dürfen jetzt 48 PS fahren.

Doch was gilt für Inhaber des alten A2, also des A (beschränkt)? Sie genießen Bestandsschutz und steigen daher automatisch zur offenen Führerscheinklasse auf. Trotzdem genießt die Übergangsgeneration auch die Vorteile der neuen 48-PS-Grenze, darf also entsprechend stärkere Bikes bewegen. Der Direktzugang zum unbeschränkten A-Führerschein ist weiterhin möglich, das Mindestalter wurde von 25 auf 24 Jahre gesenkt. Sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung sind dann zu bestehen. Selbiges gilt auch für „Direkteinsteiger” in den A2, d.h. Kandidaten, die weder ihren Autoführerschein vor dem 1.4.1980 erhalten haben noch Inhaber einer A1-Fahrerlaubnis sind.

Dreirad-Roller verlangen den A-Führerschein

Wer bislang einen dreirädrigen Roller bewegen wollte, konnte dies auch nur mit einem Pkw-Lappen tun - sofern die Spurbreite des Fahrzeugs mindestens 465 Millimeter beträgt und eine zusätzliche Fußbremsanlage vorhanden ist. Am bekanntesten dürften wohl die MP3-Modelle von Piaggio sein. Nun ist für alle eine A-Lizenz fällig, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 19. Januar beantragt haben. Für Dreiradroller bis 15 kW genügt der A1, für stärkere Exemplare ist der offene A und ein Mindestalter von 21 Jahren Voraussetzung. Eine Umtauschpflicht für alte Führerscheine besteht im Übrigen nicht - zumindest nicht sofort. Sie gelten bis 2033, danach müssen sie gegen die einheitliche EU-Karte im Scheckkartenformat eingetauscht werden. Neue Lappen sind nur 15 Jahre lang gültig. Dann muss ein neues Dokument beantragt werden - ohne Eignungs- oder Gesundheitsprüfung wohlgemerkt.


Quelle: motorradonline.de


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